Stellungnahme: Verbot des Kükentötens

Sehr geehrte Mitglieder,

 

der DFO hat heute die Stellungnahme des Bundesrates

„Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes – Verbot des Kükentötens  Drucksache 48/21 (Beschluss)“

erhalten.

 

Ich freue mich sehr darüber, dass durch diesen Beschluss eine Möglichkeit gefunden wurde um vom alternativlosen Tötungsverbot abzuweichen sofern die Eintagsküken zur Verfütterung an Greifvögel (u.a.) verwendet werden. Besonders erfreulich an dieser geänderte Sichtweise ist, dass unser Schreiben vom 11.09.2020 an das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium/Tierschutzabteilung damit nicht sinnlos, sondern anscheinend Grund dieser positiven Änderung war.

 

Aufgrund der Gesamtproblematik „ Kükentötungsverbot“ hatten wir das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium angeschrieben. Mit Schreiben vom 30.09.2020 erfolgte die Eingangsbestätigung mit dem Hinweis, dass unsere Anfrage derzeit bearbeitet und uns die Antwort mitgeteilt würde.

Am 09.10.2020 kam dann als Antwort, dass unser Schreiben im Rahmen der Ressortbeteiligung der Länder zu dem vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes in Bezug auf das Töten männlicher Eintagsküken an das BMEL weitergeleitet wurde.

 

Antwortschreiben des Niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums:

Von: ML - Tierschutz [mailto:Tierschutz@ml.Niedersachsen.de]
Gesendet: Freitag, 9. Oktober 2020 11:24
An: Bernd Reichelt <breichelt@ljn.de>
Cc: Wunnenberg, Susanne (ML) <Susanne.Wunnenberg@ml.niedersachsen.de>; Vossler, Corinna (ML) <Corinna.Vossler@ml.Niedersachsen.de>; Stehr, Dorit (ML) <Dorit.Stehr@ml.niedersachsen.de>; Sostmann, Maja (ML) <Maja.Sostmann@ml.niedersachsen.de>
Betreff: AW: Töten von Küken bzw. Verwendung als Futtertiere

 

Nds. ML                                                                      Hannover, 09.10.2020

204.1-42503/2-1112 (N)

 

Herrn Bernd Reichelt
Landesvorsitzender

Deutscher Falkenorden Niedersachsen & Bremen e.V.

 

Tierschutzgesetz;

Töten von männlichen Küken, Verwendung als Futtertiere

 

Sehr geehrter Herr Reichelt,

 

gerne informiere ich Sie darüber, dass ML die von Ihnen geschilderte Problematik im Rahmen der Ressortbeteiligung zu dem vom BMEL vorgelegten Gesetzesentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes in Bezug auf das Verbot des Tötens männlicher Eintagsküken an das BMEL herangetragen hat.

Das Ergebnis bleibt nun abzuwarten.

 

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrage

 

Dr. Stefanie Gilgenbach

Referat 204

Niedersächsisches Ministerium für

Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Calenberger Straße 2

30169 Hannover

0511 120-2124

0511 120-99-2124

Mail: stefanie.gilgenbach@ml.niedersachsen.de

www.ml.niedersachsen.de

 

 

Nachfolgend die von DFO Niedersachsen & Bremen e.V.  gestellten Fragen!

 

Von: Bernd Reichelt <breichelt@ljn.de>
Gesendet: Freitag, 11. September 2020 12:14
An: ML - Tierschutz <Tierschutz@ml.Niedersachsen.de>
Betreff: Töten von Küken bzw. Verwendung als Futtertiere

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin Landesvorsitzender des Deutschen Falkenordens im Land Niedersachsen & Bremen und wende mich mit folgendem Anliegen an Sie: Unsere Mitglieder, wie auch andere Tierhalter (Schlangenhalter, Auffangstationen, Tierparks, Zoos, usw.) verfüttern männliche Eintagsküken an ihre Tiere. Gerade auch die Auffangstationen nehmen mit der Rehabilitation von Greifvögeln hoheitliche Aufgaben im Bereich der Naturschutzes war, allein durch eine Beschaffung der Küken aus anderen Ländern würden die Kosten für das Land Niedersachsen um ein vielfaches ansteigen! Die Eintagsküken stellen bei diesen Tierhaltern das Grundfutter dar. Das Fleisch von Großtieren ist zur Ernährung von Greifvögeln und Eulen bedingt bis gar nicht geeignet.

Aufgrund des geplanten totalen Verbotes des Tötens der männlichen Küken, würde dies dazu führen, daß auf andere „Futtertiere“ ausgewichen werden muss. Diese müssen allerdings erst einmal gezüchtet werden, um sie dann wieder zum Verfüttern zu töten! 

Meine Frage ist nun, ob es Ausnahmen bei der Kükentötung in den Betrieben geben wird, wenn diese z.B. nachweisen, dass sie die Küken ausschließlich zur Abgabe an andere registrierte Tierhalten erbrüten und diese dann nicht geschreddert werden? Wenn diese Grundnahrung für unsere Tiere wegfällt, sind wir gezwungen, aus dem Ausland Küken zu besorgen. Ob die Küken und alle weiteren Umstände dort unseren Tierschutzgesichtspunkten entsprechen, möchte ich nicht kommentieren. Für mich ist diese Vorgehen widersinnig, da die Küken im „normalen“ Brutbetrieb ohnehin anfallen würden und wenn sie verfüttert und nicht geschreddert werden, auch einen sinnvollen Zweck erfüllen. 

Immerhin ist die Falknerei als Immaterielles Weltkulturerbe der UNESCO anerkannt und sollte gefördert und erhalten werden.

 

Gib es für die Brütereien die Möglichkeit, weiter auch männliche Küken zu erbrüten und diese dann z.B. an Falkner für die Greifvogelhaltung abzugeben oder ist eine Ausnahmeregelung zum Zwecke der Abgabe an Tierhalter generell nicht vorgesehen?

Können Sie mir eventuell eine alternative Möglichkeit zur Futterkükenbeschaffung nennen, bzw. welche Maßnahmen man treffen muss, um als Brüterei eine Sonderregelung zu bekommen.

 

Für eine Rückantwort wäre ich Ihnen im Namen der Falknerei sehr verbunden.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Bernd Reichelt 

Landesvorsitzender

Deutscher Falkenorden Niedersachsen & Bremen e.V.

 

 

Wichtig ist, dass im Gegensatz zu den bisherigen Entwürfen des Bundeslandwirtschaftsministeriums, der Bundesrat feststellt, dass für das ab 2024 geplante Verbot der Tötung schmerzempfindlicher Embryonen ab dem siebten Bruttag – die hierfür erforderlichen Methoden zur Geschlechtsbestimmung nach dem heutigen Stand der Technik weder praxistauglich sind, noch das erreichen eine Marktreife der hierfür erforderlichen Verfahren sichergestellt werden kann.

 

Weiterhin wird insbesondere darauf hingewiesen, dass z.B. wir Falkner, wenn wir einen berechtigten Bedarf bei einer Brüterei nachweisen, auch weiterhin Küken zur Verfütterung für unsere Vögel nutzen können.

 

Da es sich hier um eine Stellungnahme zu einem Gesetz handelt und noch nicht um ein verabschiedetes Gesetz, kann es immer noch sein, dass weitere Änderungen erfolgen, aber es ist als sehr positiv zu werten, dass die Politik unsere Bedenken zumindest verstanden hat und teilweise auch mitträgt. Ob die Unterstützung für ein Gesetz reicht, in dem unsere Belange vernünftig berücksichtigt werden, wird sich zeigen!

 

 

Die Komplette Stellungnahme des Bundesrates zum Verbot des Kükentötens ist in der PDF Küken zum Nachlesen!

 

Mit freundlichen Grüßen

und Falknersheil !

 

Bernd Reichelt

 

DFO Landesvorsitzender

Landesverband Niedersachsen & Bremen e.V.

 

Festnetz: 05193/971505

 

 

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